Ludenbergerstr. 41 , 40699 Erkrath
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AGB´s

AGB:

1.Grundlage dieses Mietvertrages sind ausschließlich die aufgeführten Vertragsbedingungen. Mündliche Nebenabredungen haben keine Gültigkeit. Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift an, dass er den Anhänger in ordnungsgemäßen Zustand übernommen hat. Bei Übernahme des Fahrzeugs ist ein gültiger Personalausweis und Führerschein vorzulegen. Mindestalter von 21 Jahren und Fahrpraxis mit Anhänger sollte vorhanden sein.

2. Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger schonend zu behandeln und alle für die Benutzung eines Anhängers bestehenden Vorschriften sorgfältig zu beachten, insbesondere für die Führerscheinklasse B. Der Mieter ist für die Einhaltung der Anhängerlast sowie Zuladung / Ladungssicherheit seines Fahrzeuges allein verantwortlich.

3. Der Mieter verpflichtet sich den Anhänger in dem von ihm übernommen Zustand am vereinbarten Tag wieder zurückzugeben bzw. sich zwecks eines genauen Zeitpunktes mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen, wenn nicht erfolgt nach 3 Tagen ohne Benachrichtigung eine Anzeige wegen Unterschlagung. Wird der Mietgegenstand ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters einbehalten, berechnen wir für jeden angefangenen Miettag. pauschal 100,- € Abholung durch uns: Pro gefahrener km ab Erkrath 1,-€ zzgl. 25.- € je Stunde Fahrzeit.

4. Bei Auftreten von Schäden ist zwecks Durchführung der Reparatur sofort telefonisch mit dem Vermieter Rücksprache zu halten. Beschädigte Teile sind aufzuheben und dem Vermieter bei Rückgabe des Anhängers vorzulegen. Der Mieter haftet für alle Beschädigungen, die während des Mietzeitraumes am Anhänger durch ihn oder Dritte entstehen, sowie in vollem Umfang für den Verlust der Mietsache in Höhe des Neuwertes insofern die Haftpflicht und Teilkasko nicht dafür aufkommt.  Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter, einem Dritten oder an einer Sache durch den Mietgegenstand entstehen. Für Reifenschäden leistet der Vermieter keinen Ersatz der aufgewandten Kosten oder Ausfallzeiten. Der Mieter verpflichtet sich, Schäden, Kollisionen, sonstige außergewöhnliche Vorkommnisse oder Beanstandungen unverzüglich bei Rückkehr dem Vermieter anzuzeigen.

5. Der Anhänger ist Haftpflichtversichert + Teilkaskoversichert mit einer Selbstbeteiligung von 300,- €.

6. Mietpreis und Kaution sind vorab in bar zu bezahlen. Die Kaution erhält der Mieter nach der Mietdauer zurück, wenn diese nicht zum Ausgleich für entstandene Schäden verrechnet wird.

7. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

8. Der Mieter haftet in Höhe der gültigen Tagesmiete für Verdienstausfälle des Vermieters, wenn diese durch sein Mietverhältnis dem Vermieter entstehen, insbesondere während der Instandsetzung nach einem Unfall.

9. Alle Spanngurte sind vor Fahrtantritt vom Mieter auf ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Folgeschäden der Verzurrung. Bei fehlenden Mietgegenständen ist der Vermieter sofort zu informieren.

10. Die Zurrgurte werden in einem ordnungsgemäßen nicht beschädigten Zustand übergeben. Zurrgurte dürfen nur mit den Krallen oder vorgesehenen Halterungen genutzt werden. Keine Nutzung mit Rundlöchern oder Ovallöchern beim Metallbodenanhänger, da sonst die Zurrbänder beschädigt werden und von uns mit 15.- € pro Stück verrechnet werden.

11. Bei Absage der Reservierung vor vier Wochen des Mietzeitraumes entstehen keine Kosten. Bis vier Wochen vor Buchungstermin werden 20% vom Mietpreis fällig. Zwei Wochen vorher 30%. Zwei Tage 50%.

12. Die Anhänger sind gereinigt wieder abzugeben. Das Reinigen des Mietgegenstands mittels Dampfstrahler ist nicht gestattet. Ist der Mietgegenstand stärker verschmutzt als nach Umfang und Dauer der Vermietung zu erwarten wäre, wird eine Reinigungspauschale in Höhe von  25,00.- € (plus MwSt.) fällig.

13. Rückwärtsfahren ist nur mit einer zweiten Person ( Einweisung ) erlaubt. Es ist zwingend auf die Mindesthöhe zu achten bei ein und Durchfahrten. Bei Sturm darf nicht gefahren werden.

14. Mit der Speicherung meiner Daten, die aus diesem Mietvertrag hervorgehen, bin ich einverstanden. Grundlage EU-Datenschutz-Grundverordnung